Verband der Spedition und Logistik
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Das Hinweisgeberschutzgesetz - der "Kummerkasten" genügt nicht mehr

 

Am 16.12.2022 hat der Deutsche Bundestag das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz („Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, im Folgenden „HinSchG“) beschlossen. Im Bundesrat wurde nun darüber entschieden.

Was wird kommen?
Unternehmen mit in der Regel ≥ 50 Beschäftigten sind verpflichtet, eine Stelle für interne Meldungen einzurichten, an die sich Beschäftigte wenden können. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben noch bis zum 17.12.2023 Zeit. Die besonders relevanten Vorgaben des HinSchG, namentlich die Einrichtung interner Meldekanäle (1.), das Repressalienverbot (2.) und die Bußgeldtatbestände (3) werden mit Sicherheit von Bedeutung sein.

Aus dem Inhalt:
Das Webinar zeigt betroffenen Unternehmen ( in der Regel ≥ 50 Beschäftigte) die für die Unternehmenspraxis besonders relevanten Vorgaben des HinSchG, namentlich die Einrichtung interner Meldekanäle , das Repressalienverbot und die Bußgeldtatbestände . Selbstverständlich werden anhand von Handlungsempfehlungen wichtige Hinweise zur praktischen Umsetzung aufgezeigt.

Zielgruppe:
Inhaber, Geschäftsführer, Verantwortliche für den betrieblichen Datenschutz

Teilnehmer:
Mind. 4

Referent:
Thomas Weik

Termine:
Dienstag, 08.08.2023, 11.00 – 12.00 Uhr

Seminargebühr:
 55,- Euro für VSL-Mitglieder zzgl. MwSt.
 68,- Euro für Nicht-Mitglieder zzgl. MwSt.

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