Das Wirksamwerden der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des BDSG jährt sich im kommenden Mai zum fünften Mal. Dennoch ist gerade in klein- und mittelständischen Transportunternehmen vielfach noch unklar, welche datenschutzrechtliche Anforderungen in der Praxis erfüllt werden müssen. Datenschutz-Aufsichtsbehörden verhängen vermehrt Bußgelder; Ansprüche aus Betroffenenrechten werden häufiger geltend gemacht.
Das Webinar vermittelt einige wichtige Entwicklungen aus der Praxis der Datenschutz-Aufsichtsbehörden und der Rechtsprechung. Sie erhalten praxisbewährte und einfach umsetzbare Handlungsempfehlungen, mit den Sie vorhandene Lücken in Ihrer „DSGVO-Compliance“ schließen können.
Aus dem Inhalt:
- Betroffenenrechte – der richtige Umgang mit Auskunftsansprüchen
- Auftragsverarbeitung - wann und wie sind Auftragsverarbeitungsverträge zu schließen
- Gemeinsame Verantwortlichkeit – typische Beispiele und ihre Regelung
- Meldepflicht von Datenschutzvorfällen - Meldepflichten an Aufsichtsbehörden
- Datenschutz in der Personalabteilung – typische Beispiele und ihre Handhabung
Zielgruppe:
Inhaber, Geschäftsführer, Verantwortliche für den betrieblichen Datenschutz
Teilnehmer:
Mind. 4, max. 12
Referent:
Thomas Weik
Termin: Freitag, 29.09.2023, 15.00 Uhr – 16.00 Uhr
Seminargebühr:
55,- Euro für VSL-Mitglieder zzgl. MwSt.
68,- Euro für Nicht-Mitglieder zzgl. MwSt.
inkl. Seminarunterlagen