Beschreibung:
Das Wirksamwerden der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des BDSG jährte sich im Mai zum dritten Mal. Dennoch ist gerade in klein- und mittelständischen Transportunternehmen vielfach noch unklar, welche datenschutzrechtliche Anforderungen in der Praxis erfüllt werden müssen. Datenschutz-Aufsichtsbehörden verhängen vermehrt Bußgelder; Ansprüche aus Betroffenenrechten werden häufiger geltend gemacht.
Das Online-Seminar vermittelt einige wichtige Entwicklungen aus der Praxis der Datenschutz-Aufsichtsbehörden und der Rechtsprechung.
Sie erhalten praxisbewährte und einfach umsetzbare Handlungsempfehlungen, mit den Sie vorhandene Lücken in Ihrer „DSGVO-Compliance“ schließen können.
Seminarinhalte:
- Betroffenenrechte – der richtige Umgang mit Auskunftsansprüchen
- Auftragsverarbeitung – wann und wie sind Auftragsverarbeitungsverträge zu schließen
- Gemeinsame Verantwortlichkeit – typische Beispiele und ihre Regelung
- Meldepflicht von Datenschutzvorfällen - Meldepflichten an Aufsichtsbehörden
- Datenschutz in der Personalabteilung – typische Beispiele und ihre Handhabung
Zielgruppe:
Inhaber, Geschäftsführer, Verantwortliche für den betrieblichen Datenschutz
Referent:
Thomas Weik
Termin:
Donnerstag, 02.09.2021, 10.00-11.00 Uhr
Seminargebühr:
49,- Euro für VSL-Mitglieder zzgl. MwSt.
69,- Euro für Nicht-Mitglieder zzgl. MwSt.