Welche Rechte und Pflichten hat der BR? Wann kann das BR-Mitglied seine/ihre Arbeit niederlegen, um sein/ihr Amt auszuüben? Welche Unterlagen müssen dem Betriebsrat vorgelegt werden?Raucherpause, Internetnutzung, Überstunden – wann ist der Betriebsrat anzuhören oder zu beteiligen? Was ist eine Versetzung? Muss der Betriebsrat bei der Verlängerung einer Befristung angehört werden? Welche Handlungsoptionen habe ich, wenn der Betriebsrat widerspricht? Brauche ich bei einer Probezeitkündigung eine Betriebsratsanhörung? Darf ich trotz Widerspruch des Betriebsrats kündigen? Kann ein Betriebsrat gekündigt werden?
Viele dieser und weitere Fragen beschäftigen die Personalabteilung und können bei falscher Handhabe unnötige Kosten durch Einigungsstellen und/oder Beschlussverfahren mit sich ziehen.
Wie erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und haben trotzdem noch „die Zügel in der Hand“, dies wird Ihnen mit wertvollen Tipps erklärt.
Zielgruppe:
GeschäftsführerInnen, kaufmännische Leitung und PersonalleiterInnen von Unternehmen sowie MitarbeiterInnen, die für die Personalarbeit verantwortlich sind und die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen gestalten.
Teilnehmer:
Mind. 6, max. 20
Referent:
RA Markus Werner
Termin/Ort:
Dienstag, 27.06.2023
9.00 – 16:30 Uhr
VSL-Geschäftsstelle, Hedelfinger Str. 25, 70327 Stuttgart
Seminargebühr:
240,- Euro für VSL-Mitglieder zzgl. MwSt.
350,- Euro für Nicht-Mitglieder zzgl. MwSt.